(GlAusbV 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin

Ausfertigungsdatum: 05.07.2001


§ 5 GlAusbV 2001 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.