(GlAusbV 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin

Ausfertigungsdatum: 05.07.2001


§ 2 GlAusbV 2001 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
gewählt werden.