Glasmacher-Ausbildungsverordnung (GlasmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin

Ausfertigungsdatum: 15.07.1985


§ 5 GlasmAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.