Glasermeisterverordnung (GlaserMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Glaser-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 19.12.2014


§ 5 GlaserMstrV Fachgespräch

Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
3.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Glaser-Handwerk zu berücksichtigen.