(GlasblAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin

Ausfertigungsdatum: 19.06.1998


§ 5 GlasblAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.