(GfwtDBwVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 23.08.2017


§ 13 GfwtDBwVDV Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

1.
Leistungstest,
2.
biographischer Fragebogen,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgaben und
5.
Aufsatz.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.