(GewStDV)
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 24.03.1956


§ 1 GewStDV Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.