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Gerüstbauermeisterverordnung (GerüstbMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gerüstbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 12.12.2000


§ 10 GerüstbMstrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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