(GerüstbAusbV 2000)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin

Ausfertigungsdatum: 26.05.2000


§ 6 GerüstbAusbV 2000 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.