Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
- 6.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 7.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 8.
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Bearbeiten von Werkstoffen,
- 9.
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Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 10.
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Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- 11.
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Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen,
- 12.
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Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit,
- 13.
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Verankern von Gerüsten,
- 14.
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Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 15.
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Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung,
- 16.
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Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge,
- 17.
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Bauen von Hängegerüsten,
- 18.
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Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen,
- 19.
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Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen,
- 20.
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qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.