Vierte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung (GerüstbauerArbbV4)
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 27.06.2018


§ 3 GerüstbauerArbbV4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und am 31. Mai 2019 außer Kraft.