Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
Verordnung über das Genossenschaftsregister

Ausfertigungsdatum: 11.07.1889


Inhaltsübersicht GenRegV

Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1Zuständigkeit und Verfahren
§ 2(weggefallen)
§ 3Benachrichtigung der Beteiligten
§ 4Bekanntmachung der Registereintragungen
§ 5(weggefallen)
§ 6Form der Anmeldung
§ 7Sonstige Anzeigen und Erklärungen
§ 8Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde
§ 9(weggefallen)
§ 10(weggefallen)
§ 11(weggefallen)
  
Abschnitt 2
Eintragungen in das Genossenschaftsregister
§ 12(weggefallen)
§ 13(weggefallen)
§ 14(weggefallen)
§ 15Eintragung der Satzung
§ 16Eintragung von Satzungsänderungen
§ 17(weggefallen)
§ 18Vorstandsmitglieder, Prokuristen
§ 19(weggefallen)
§ 20Eintragung der Auflösung
§ 21Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz
§ 21a(weggefallen)
§ 21b(weggefallen)
§ 22Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft
§ 23Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung
§ 24Berichtigung von Schreibfehlern
§ 25Gestaltung des Genossenschaftsregisters
§ 26Inhalt der Eintragungen
§ 27(weggefallen)
  
Anlage 1 Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser Wiedergabe
Anlage 2 Inhalt des Genossenschaftsregisters als fortlaufender Text