Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Ausfertigungsdatum: 10.08.2017


§ 20 GemAV Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.