Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Ausfertigungsdatum: 10.08.2017


§ 15 GemAV Höchstwertgebiete

Die drei Höchstwertgebiete sind in der Anlage 3 festgelegt.