Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ausfertigungsdatum: 18.10.2007


§ 61 GeflPestSchV Risikobewertung

Für die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 57 bis 60 gilt § 33 entsprechend.