(GebReinigAusbV 1999)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

Ausfertigungsdatum: 21.04.1999


§ 9 GebReinigAusbV 1999 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.