Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben,
- 6.
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Anwenden von Oberflächenbehandlungsmitteln,
- 7.
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Einsatz von Leitern, Gerüsten, Absturzsicherungen, Hubarbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen,
- 8.
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Einsatz von Reinigungsgeräten und Reinigungsmaschinen,
- 9.
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Ausführen von Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Konservierungsarbeiten,
- 10.
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Reinigen und Pflegen von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsflächen,
- 11.
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Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene, Schädlingsbekämpfung und Dekontamination,
- 12.
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Qualitätsmanagement.