(GebReinigAusbV 1999)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

Ausfertigungsdatum: 21.04.1999


§ 1 GebReinigAusbV 1999 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 71, Gebäudereiniger, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.