(GebO-BPjM)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Ausfertigungsdatum: 28.04.2004


§ 4 GebO-BPjM Inkrafttreten

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.