(GebO-BPjM)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Ausfertigungsdatum: 28.04.2004


§ 3 GebO-BPjM Höhe der Gebühren

Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.