Siebte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (GebäudeArbbV7)
Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Ausfertigungsdatum: 21.02.2018


§ 2 GebäudeArbbV7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.