(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält
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vom Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung ein Abschlusszeugnis und
- 2.
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von der Hochschule eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.
(2) Das Abschlusszeugnis enthält
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die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat,
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die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie
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das Thema und die Rangpunktzahl der Diplomarbeit.