Ausfertigungsdatum: 21.09.2018
(1) Der Termin für die Abgabe der Diplomarbeit wird vom Prüfungsamt festgelegt.
(2) Die Abgabe ist aktenkundig zu machen.
(3) Bei der Abgabe hat die oder der Studierende zu erklären, dass sie oder er
(4) Wird die Diplomarbeit nach dem Abgabetermin abgegeben, so gilt sie als mit null Rangpunkten bewertet.