(GDBNDVerfSchVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 21.09.2018


§ 50 GDBNDVerfSchVDV Prüfungsamt für die Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung wird vom Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung organisiert und durchgeführt.