(GDBNDVerfSchVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 21.09.2018


§ 49 GDBNDVerfSchVDV Diplomprüfung

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.