(GDBNDVerfSchVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 21.09.2018


§ 41 GDBNDVerfSchVDV Prüfungsamt für die Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird vom Prüfungsamt für das Grundstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule organisiert und durchgeführt.