Ausfertigungsdatum: 21.09.2018
(1) Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.
(2) In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie den Wissens- und Kenntnisstand erreicht haben, der ein erfolgreiches weiteres Studium erwarten lässt.