(GBPolVDAufstV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 15.03.2017


§ 7 GBPolVDAufstV Ausbildungsplan

In einem Ausbildungsplan regelt die Bundespolizeiakademie

1.
Einzelheiten zu den Inhalten der Ausbildung sowie
2.
Einzelheiten zur Organisation und Durchführung der Ausbildung.