(GBPolVDAufstV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 15.03.2017


§ 5 GBPolVDAufstV Ausbildungsgebiete

(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.

(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern

1.
Einsatzlehre,
2.
Kriminalistik und
3.
Polizeidienstkunde.

(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern

1.
Einsatzrecht und
2.
Recht des öffentlichen Dienstes.

(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern

1.
Staats- und Verfassungsrecht,
2.
politische Bildung und
3.
Psychologie.