(GBPolVDAufstV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 15.03.2017


§ 4 GBPolVDAufstV Dauer und Gliederung

(1) Die Ausbildung dauert insgesamt sechs Monate und gliedert sich in

1.
eine theoretische Ausbildung von 17 Wochen Dauer,
2.
eine praktische Ausbildung von acht Wochen Dauer und
3.
eine abschließende Ausbildungswoche mit einem Prüfungsgespräch.

(2) Näheres regelt der Ausbildungsplan.

(3) Während der Ausbildung kann kein Erholungsurlaub in Anspruch genommen werden.