(GBPolVDAufstV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 15.03.2017


§ 19 GBPolVDAufstV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.