(GBMaßnG)
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens

Ausfertigungsdatum: 20.12.1963


§ 35 GBMaßnG

Die Vorschriften des Ersten, des Zweiten, des Dritten und des Vierten Abschnitts gelten nicht im Saarland.