Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. GBBStatÄndVAnl
  4. § 15
< § 14
§ 16 >

(GBBStatÄndVAnl)
Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)

Ausfertigungsdatum: 15.11.1991


§ 15 GBBStatÄndVAnl Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz