Die Hauptversammlung beschließt über:
- 1.
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die Feststellung des Jahresabschlusses,
- 2.
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die Verwendung des Jahresüberschusses,
- 3.
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die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats,
- 4.
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die Bestellung des Abschlußprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses,
- 5.
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Änderungen des Statuts,
- 6.
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Änderungen des Grundkapitals,
- 7.
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den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,
- 8.
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die Aufnahme neuer Geschäftszweige oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsbereiche,
- 9.
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die Umwandlung der Holding in eine Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung der Aktiengesellschaft,
- 10.
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die Auflösung der Holding.