Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus drei Abschnitten, und zwar aus
- 1.
-
einem Sprachtest zum Prüfen der Fremdsprachenkenntnisse,
- 2.
-
einem Aufsatz sowie
- 3.
-
einem Test zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit und zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen.
Der Test nach Satz 1 Nummer 3 umfasst einen Leistungstest, einen Intelligenztest und einen Persönlichkeitstest.