(GBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 13 GBankDVDV Fachstudien

Die Fachstudien liegen in der Verantwortung der Hochschule und werden von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften durchgeführt.