(GartMstrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin

Ausfertigungsdatum: 12.08.1997


§ 10 GartMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.