(GArchDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 18.12.2015


§ 3 GArchDVDV Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen folgende Kenntnisse besitzt:

1.
Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und
2.
Grundkenntnisse der lateinischen oder der französischen Sprache.