(1) Einstellungsbehörden sind das Bundesarchiv und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben: 
        
            - 1.
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                die Ausschreibung der zu besetzenden Stellen und 
- 2.
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                die Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. 
(2) Ausbildungsstellen sind das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz. Sie sind insbesondere für die Organisation und Durchführung der Praktika und der Laufbahnprüfung zuständig.
    
        (3) Während der Ausbildung an 
        
            - 1.
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                der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Hochschule Mayen) und 
- 2.
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                der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft (Archivschule Marburg) 
        unterstehen die Anwärterinnen und Anwärter neben der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde auch der Dienstaufsicht der jeweiligen Hochschule.