(1) Einstellungsbehörden sind das Bundesarchiv und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:
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die Ausschreibung der zu besetzenden Stellen und
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die Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes.
(2) Ausbildungsstellen sind das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz. Sie sind insbesondere für die Organisation und Durchführung der Praktika und der Laufbahnprüfung zuständig.
(3) Während der Ausbildung an
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der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Hochschule Mayen) und
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der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft (Archivschule Marburg)
unterstehen die Anwärterinnen und Anwärter neben der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde auch der Dienstaufsicht der jeweiligen Hochschule.