(GArchDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 18.12.2015


§ 13 GArchDVDV Fachstudien

(1) Ziel des Fachstudiums I ist es, den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungshandelns zu vermitteln. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Modulhandbuch für das Verwaltungsgrundstudium in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes in der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltung der Hochschule Mayen vom 1. Februar 2015 in der jeweils geltenden Fassung, das auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht ist.

(2) Ziel des Fachstudiums II ist es, den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen Archivwissenschaft, Archivrecht und Geschichtswissenschaft sowie die Kenntnisse über die historischen Hilfswissenschaften zu vermitteln, die zur Erfüllung archivfachlicher Querschnittsaufgaben erforderlich sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Studienordnung für das Studium an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft – im Rahmen der Ausbildung des gehobenen Archivdienstes vom 24. Mai 2013 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 967).