(GarBBAnO)
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Ausfertigungsdatum: 10.09.1990


§ 24 GarBBAnO Übergangsvorschriften

Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bestehenden Garagen sind die Betriebsvorschriften (§ 18) sowie die Vorschriften über Prüfungen (§ 21) entsprechend anzuwenden.