(GarBBAnO)
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Ausfertigungsdatum: 10.09.1990


§ 17 GarBBAnO Brandmeldeanlagen

Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.