Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 12.09.2014


§ 3 GalvMstrV Ziel und Gliederung des Teils I

(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei Tätigkeiten des Galvaniseur-Handwerks meisterhaft verrichten kann.

(2) Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:

1.
Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie
2.
Durchführung einer Situationsaufgabe.