GAK-Gesetz (GAKG)
Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Ausfertigungsdatum: 03.09.1969


§ 3 GAKG Förderungsarten

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften bestehen.