(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
-
Berufsbildung,
- 1.2
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
-
Mitgestalten sozialer Beziehungen,
- 1.4
-
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;
- 2.
-
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 3.
-
betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,
- 3.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 3.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,
- 3.3
-
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 4.
-
Böden, Erden und Substrate;
- 5.
-
Kultur und Verwendung von Pflanzen,
- 5.1
-
Pflanzen und ihre Verwendung,
- 5.2
-
Kultur- und Pflegemaßnahmen,
- 5.3
-
Nutzung pflanzlicher Produkte;
- 6.
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
in der Fachrichtung Baumschule
- a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
-
Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen,
- c)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- d)
-
Produktionsverfahren,
- e)
-
Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern,
- f)
-
Verkaufen und Beraten;
- 2.
-
in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
- a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
-
Vermehrung und Weiterkultur,
- c)
-
Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern,
- d)
-
Trauerbinderei und Dekoration,
- e)
-
Verkaufen und Beraten;
- 3.
-
in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- a)
-
Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
- b)
-
Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,
- c)
-
Herstellen von befestigten Flächen,
- d)
-
Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,
- e)
-
Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;
- 4.
-
in der Fachrichtung Gemüsebau
- a)
-
Produktionsräume und Produktionseinrichtungen,
- b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
-
Produktionsverfahren,
- d)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
-
Vermarkten;
- 5.
-
in der Fachrichtung Obstbau
- a)
-
Anlegen von Obstpflanzungen,
- b)
-
Produktionsverfahren,
- c)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- d)
-
Vermarkten;
- 6.
-
in der Fachrichtung Staudengärtnerei
- a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
-
Produktionsverfahren,
- d)
-
Auswählen und Aufbereiten,
- e)
-
Verkaufen und Beraten;
- 7.
-
in der Fachrichtung Zierpflanzenbau
- a)
-
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
-
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
-
Produktionsverfahren,
- d)
-
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
-
Verkaufen und Beraten.