(G Artikel 29 Abs. 7)
Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes

Ausfertigungsdatum: 30.07.1979


Eingangsformel G Artikel 29 Abs. 7

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: