Ausfertigungsdatum: 12.08.1998
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 2154)
| weiterhin gültiger Kennbuchstabe, der nicht mehr zugeteilt wird | Prüfstelle | Teileart, für die die Prüfstelle zuständig war; Grund für die aufgehobene Zuständigkeit | 
| A | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV Berlin-Brandenburg e.V. | Beiwagen von Krafträdern; | 
| T | alle anderen Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr | Beiwagen müssen nicht mehr in amtlich genehmigter Bauart nach § 22a Abs. 1 StVZO ausgeführt sein. | 
| B | Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig | Fahrtschreiber; die Zuständigkeit wurde auf die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen übertragen (Kennbuchstabe E). | 
| C | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr an der Technischen Universität Berlin in Berlin-Charlottenburg | - Heizungen - Auflaufbremsen - Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen; Übernahme durch DEKRA e.V. |