Fahrzeugteileverordnung (FzTV)
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung

Ausfertigungsdatum: 12.08.1998


§ 15 FzTV Bisherige Genehmigungen

Allgemeine Bauartgenehmigungen und Einzelgenehmigungen, die vor dem 19. November 1998 erteilt worden sind, bleiben gültig. Die §§ 10 und 14 gelten sinngemäß.