(FzgLackAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin

Ausfertigungsdatum: 03.07.2003


§ 7 FzgLackAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.