(FuttMV 1981)
Futtermittelverordnung

Ausfertigungsdatum: 08.04.1981


§ 38 FuttMV 1981 Straftaten

Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer

1.
entgegen § 31 Absatz 1 ein Futtermittel einführt,
2.
entgegen § 32 Absatz 1 einen dort genannten Stoff, der für den Verzehr durch Tiere bestimmt ist, oder ein dort genanntes Mischfuttermittel einführt oder
3.
entgegen § 33 Absatz 1 ein Futtermittel einführt oder sonst verbringt.